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Jugendschutz

Ob ein Konzert altersbeschränkt ist, können Sie den jeweiligen Ticket-VVK-Seiten oder den Websiten der jeweiligen Spielstätten entnehmen. Stehen dort keine expliziten Informationen ist der Besuch des Konzerts an das Jugendschutzgesetz gebunden. Der Besuch kann nur unter folgenden Bedingungen geschehen:​

… Kinder unter 8 Jahren erhalten keinen Zutritt zum Konzert.​
… unter 12 Jahren nur in Begleitung einer/s Erziehungsberechtigten.​
… über 12 und unter 14 Jahren nur in Begleitung einer/s Erziehungsberechtigten oder einer/s Erziehungsbeauftragten.​
… über 14 und unter 16 Jahren nur mit „Muttizettel“ inkl. einer Perso-Kopie des Erziehungsberechtigten​
… ab 16 Jahren kein Nachweis​

Die vertretungsberechtigte Person hat das Kind auch während der Veranstaltung zu beaufsichtigen und benötigt eine Eintrittskarte. Das Sicherheitspersonal vor Ort übernimmt nicht die Betreuung von unter 14-Jährigen. Dementsprechend können Kinder/Jugendliche unter 14 Jahren nicht am Eingang abgegeben und später wieder abgeholt werden. Es wird keinen Warte- und/oder Aufenthaltsbereich für Eltern in der Halle und/oder auf dem Veranstaltungsgelände geben. Alle Jugendlichen über 14 Jahre sollten sich mit einem Kinder- oder Schülerausweis ausweisen können. Andernfalls kann der Zutritt zum Konzert verweigert werden. Es gibt keine Ausnahmen, die diese Regelung außer Kraft setzen. Es werden keine Stornierungen vorgenommen.​

Wir empfehlen allen Besuchendeh und insbesondere Kindern unter 14 Jahren, Veranstaltungen nur mit Gehörschutz zu besuchen.​

Im Normalfall enden die von uns ausgerichteten Veranstaltungen gegen 22:00 Uhr.